Ab Sommer 2008 wird von der Bundesregierung das Weiterbildungssparen-Programm eingeführt, um das lebenslange Lernen der Bundesbürger zu unterstützen. Dies ist ein Schritt, um Deutschland wettbewerbersfähig zu halten und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Das Weiterbildungssparen bietet folgende 3 Fördermöglichkeiten, die kumulativ anwendbar sind. Das bedeutet für eine teure Weiterbildung können alle drei Punkte des Weiterbildungssparen angewendet werden.
Die Weiterbildungsprämie vom Staat beträgt die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal aber 154 Euro. Diese Prämie des Weiterbildungssparens erhält man unter folgenden Vorrausetzungen in voller Höhe:
Wenn Sie vermögenswirksam Sparen, können Sie Ihr bereits erspartes Guthaben nutzen, um Weiterbildungen zu bezahlen. Dabei geht Ihnen bei dieser Form des Weiterbildungssparens nicht die Arbeitnehmersparzulage verloren. Dies gilt auch, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Vorrausetzung für die Entnahme aus dem Ansparguthaben ist:
Mit dem Weiterbildungsdarlehen sollen Weiterbildungen durch das Weiterbildungssparen finanzierbar werden, die kostenintensiver sind. Die Darlehen sollen über die KfW und die Landesbanken angeboten werden. Nach beschränkter Bonitätsprüfung soll jeder Zugang zu diesem Darlehen bekommen, das mit einem günstigen Darlehenszins belegt werden soll. Voraussetzung: